Briefwahl

Wenn Sie wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig nachdem Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Damit bleibt Ihnen genügend Zeit für die Rücksendung und Ihre Stimme geht rechtzeitig bei uns ein.

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, im Rathaus Obermarchtal, Hauptstraße 24, eingeworfen werden. Danach haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt in der Turnhalle, Abt-Walter-Straße 2, abzugeben.

Wahlscheine können noch bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann man noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr einen Wahlschein bzw. Briefwahl beantragen. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich bitte unter folgender Tel. Nr.: 0172 1511557 oder kommen Sie in das Wahllokal in der Turn- und Festhalle. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 08.06.2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Hierzu ist das Rathaus am Samstag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter der Tel.: 07375/205 erreichbar.

Briefwahl Online beantragen - mit Ihrer Wahlbenachrichtigung

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich,
Der Online-Antrag ist auf zwei Wegen möglich:

  • Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code (Rückseite, oben rechts), besteht die Möglichkeit, bereits einen vorausgefüllten Briefwahlantrag mit Mobilgeräten abzurufen. Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Aufgrund der langen Postlaufzeit wird der Onlineantrag am Montag vor der Wahl abgeschaltet .

Briefwahl schriftlich beantragen

Sie können Ihre Briefwahl schriftlich beantragen, dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich das Antragsformular, dieses können Sie entweder in einem frankierten Umschlag an Gemeinde Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal senden, oder direkt bei uns einwerfen.
  • Sie können auch eine E-Mail an gemeinde(@)obermarchtal.de oder einen Brief schreiben, dazu benötigen wir folgende Angaben:
    - Familienname
    - Vorname
    - Geburtsdatum
    - Anschrift
    - soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer

Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen aufgrund der langen Postlaufzeit rechtzeitig.

Briefwahl persönlich beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Rathaus Obermarchtal, Hauptstraße 21 abholen. Dies ist bis Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr möglich.

Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Pass mit, und wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung.

Ausgefüllte Unterlagen rechtzeitig losschicken

Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens um 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingegangen sein. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig mit der Post auf den Weg.
Alternativ können Sie sie die Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten des Rathauses (Hauptstraße 21) einwerfen oder bis 18:00 Uhr im Wahllokal (Turn- und Festhalle, Abt-Walter-Straße 2) abgeben. Stimmzettel, die nach der Frist eingehen sollten, können leider nicht berücksichtigt werden.